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Aktuelles von Feuerhaus Kiewel
Sehr gerne halten wir Sie mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Ofen- und Luftheizungsbau auf dem Laufenden.

Wärmeversorgung im privaten Haushalt: Gute Gründe für den Einsatz von Brennholz Die Wahl der richtigen Heizmethode ist für viele Immobilienbesitzer eine wichtige Entscheidung. Jetzt und in Zukunft. Während fossile Wärmeträger wie Öl und Gas lange Zeit als Standard galten, stehen heute erneuerbare Energien im Mittelpunkt. Brennholz zählt wie Sonne und Windkraft zu den regenerativen Energien und spielt insbesondere im Wärmemarkt eine wesentliche Rolle. So wird bereits 16 Prozent der Wärmeenergie in den deutschen Privathaushalten mit erneuerbaren Energien erzeugt. Davon lassen sich rund 65 Prozent der Holzenergie zurechnen. Insbesondere in der Übergangszeit und an kalten Tagen können Einzelraumfeuerstätten wie Kamin-, Kachel- Pelletöfen und Heizkamine zum Einsatz kommen.

Brennholz vom Forstamt: Bundesweiter Durchschnittspreis von 83 Euro pro Festmeter Der Preis für einen Festmeter Brennholz vom Forstamt bewegt sich aktuell zwischen 65 und 90 Euro für Hartholz wie Buche oder Eiche. Hierbei weisen Forstbeamte dem Selbstabholer markierte Holzstämme am Waldweg zu, sogenannte "Polter". Der bundesweite Durchschnittspreis für den Festmeter am Polter beträgt aktuell 83 Euro, wobei jedes dritte befragte Forstamt 90 Euro berechnet. Das ist das Ergebnis der Umfrage bei deutschen Forstämtern, die im März vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. durchgeführt wurde. Die jährliche Erhebung erfolgt bereits seit 2011, wobei bundesweit 30 staatliche Forstämter in telefonischen Interviews befragt werden. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Die Nachfrage nach Brennholz bewegt sich auf Vorjahresniveau, wobei fast alle Forstämter die Nachfrage bedienen können. Doch Berlin stellt hier eine Ausnahme dar. Dort ist die Nachfrage so hoch, dass von den Forstämtern aktuell kein Brennholz an Endverbraucher verkauft wird.

Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten. Als Kachelofen- und Luftheizungsbauer mit jahrzehntelanger Erfahrung beraten wir Sie gerne ausführlich und kompetent über Ihren neuen Kachelofen-Heizeinsatz oder Kaminofen. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin mit uns. Sie erhalten unser unverbindliches Angebot. © Text Feuerhaus Kiewel GbR

In der kalten Jahreszeit verschiebt sich der deutsche Strommix zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien. Der Grund: Die Intensität der Sonne nimmt ab und kalte, stabile Hochdruckwetterlagen sind oftmals schwachwindig. Solche sogenannten Dunkelflauten führen dazu, dass der elektrische Strom in Deutschland hauptsächlich aus konventionellen Kohle- oder Gaskraftwerken stammt, was wiederum sehr hohe CO2-Emissionen zu Folge hat. Der in Deutschland erzeugte Strom stammte im November zum großen Teil aus der Verbrennung von importiertem Erdgas und Steinkohle oder aus Braunkohlekraftwerken. Lediglich rund 30 Prozent der elektrischen Energie stammten aus CO2-armen Quellen wie Wind und Biomasse. Solarenergie erzeugte im sonnenarmen November nur ein Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms. Diese und tagesaktuelle Daten können im Internet unter https://app.electricitymaps.com abgerufen werden.

Holzfeuerungen dürfen weiterhin betrieben und neu installiert werden Aktuell werden Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema „Heizen“ sorgen. So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemischt. Aufgrund der diffusen Berichterstattung denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI Industrieverband Haus- , Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass kein Verbot für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte geplant ist. Weder jetzt, noch ab Januar 2024. Seit Jahren Praxis: Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024 Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.





