Jetzt handeln - Austauschfrist alter Heizeinsätze und Kaminöfen zum 31.12.2020 beachten!
Alle Ofenbesitzer sollten das Typenschild oder die Angaben in den Unterlagen des Ofens prüfen!
Wenn Ihre Anlage mindestens 4kW Heizleistung aufweist und zwischen 1985 und 1994 errichtet wurde oder wenn das Baujahr nicht zu ermitteln ist, darf die Anlage nach der Bundesimmissionsschutzverordnung ab dem 1. Januar 2021 nicht weiter betrieben werden.
Als Kachelofen- und Luftheizungsbauer mit jahtzehnter langer Erfahrung beraten wir Sie gerne ausführlich und kompetent über Ihren neuen Kachelofen-Heizeinsatz oder Kaminofen.
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin mit uns. Sie erhalten unser unverbindliches Angebot.
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