Jetzt handeln - Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024!

  • von Feuerhaus Kiewel
  • 21 Dez., 2023

Alle Ofenbesitzer sollten das Typenschild oder die Angaben in den Unterlagen des Ofens prüfen!

Dieser Ofen hat garantiert ausgedient.
Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.

Als Kachelofen- und Luftheizungsbauer mit jahrzehntelanger Erfahrung beraten wir Sie gerne ausführlich und kompetent über Ihren neuen Kachelofen-Heizeinsatz oder Kaminofen. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin mit uns. Sie erhalten unser unverbindliches Angebot.

© Text Feuerhaus Kiewel GbR

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