Moderne Kaminöfen dürfen auch bei Feinstaubalarm betrieben werden
In Baden-Württemberg gilt inzwischen eine gesetzliche Regelung: Um das Problem mit Feinstaub in Stuttgart in den Griff zu bekommen, ist der Betrieb von Komfortöfen (also allen Öfen, die zusätzlich zu einer anderen Heizung betrieben werden) bei Feinstaubalarm verboten. Ausnahme sind moderne Kaminöfen, die seit dem 01.01.2015 installiert wurden. Denn diese so genannten Einzelraumfeuerstätten neuester Generationen erfüllen die verschärften Grenzwerte der Stufe 2 für neue Holzfeuerstätten der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit 40 mg/m³. Aufgrund dieser positiven Bilanz dürfen die entsprechenden Kamine bei Feinstaubalarm weiterhin betrieben werden.
Feinstaubemissionen gering halten: Richtig heizen mit Holz
Aber auch Hausbesitzer sind gefragt, wenn es um die Reduzierung der Feinstaubemissionen geht! Sie sollten alte Ofentechnik rechtzeitig außer Betrieb nehmen und bei Neuanschaffungen auf niedrige Emissionswerte achten. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung von Ofen, Ofenrohr und Schornstein verbessert darüber hinaus die Effizienz. Und schließlich sorgt das richtige Heizen mit Holz für einen umweltfreundlichen Betrieb:
Drei Grundregeln zum "richtigen Heizen mit Holz":
Nur trockenes Holz verwenden!
Schnelle Anheizphase und von oben anzünden!
Auf ausreichende Luftzufuhr achten und die Luftzufuhr erst drosseln, wenn die Holzscheite richtig brennen!